O meni
Ich bin für ziemlich vieles offen, und habe viele Fantasien, die würde ich gerne alle ausleben ;)
Sollte ich meine Bilder ohne meinen Zustimmung auf anderen Internetseiten oder in irgendwelchen Foren wiederfinden so wird die Beauftragung eines Anwalts zur Einbringung einer Klage nach dem UrhG unumgänglich. Gem. § 50 Abs. 2 Z 10 (JN) ist nämlich für Streitigkeiten aus dem Urheberrecht unabhängig vom Streitwert immer das Landesgericht zuständig und dort besteht Rechtsanwaltszwang. Da die Kosten einer derartigen Klage nicht unbeträchtlich sind, sollte man sich daher im vorhinein überlegen, ob es sich auszahlt Bilder an denen man keine Rechte hat zu veröffentlichen. Zusammengefasst kann man also sagen ... Vorsicht! Urheberrecht- bzw. Copyright-Verletzungen können sehr teuer werden
Omiljeni
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